Sonntag, 23. September 2012

Albrecht will in neun Jahren Dresdner Bürgermeister werden. Beruhigend, mindestens so beruhigend wie Ninas Kellnern in der Vorstadt und Leos Plan Deutschlands Superstar zu werden.

Das Casting wird Leo bestimmt Spaß machen. Ich bin gespannt auf seine Eindrücke. Mich trug "As Tears Go By" von Mick Jagger. Das habe ich beim Zubereiten der Sondennahrung in der Stationsküche auf der Chirurgischen Wachstation gesungen und mich dabei total frei gefühlt. Da die meisten Patienten intubiert waren, hielt sich das Feedback in Grenzen.

Schade, dass Tim so wenig über seine Pläne sagt. Am 27. September spielt er auf der Fröbelstraße zu einem Herbstfest mit Chervil, wenn ich richtig zugehört habe.

Albrecht hat vom Dresdner Aquarium im Wiener Loch erzählt, einer Idee von Friedrich Tietze. 120 Millionen Euro soll es kosten und der Stadt jährlich 900.000 Besucher bescheren.

In das Stadtwiki finden auch Visionen Eingang. Und zwar nicht nur die von Helma.

Leipzig soll auf Regierungsbeschluss hin die Filmemacher und die anderen Medien konzentrieren, sagt Albrecht.

Am 26. September ist eine nichtöffentliche Sitzung des Behindertenbeirates zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden.

From: christine
Sent: Sunday, September 23, 2012 10:29 PM
To: uwe.ostmann@web.de
Subject: Fw: 13. Sitzung des Behindertenbeirates

Lieber Herr Ostmann,

angesichts der Psychiatrieerfahrenen oft unterstellten Einwilligungsunfähigkeit fixiert das BGB eine Entrechtung Psychiatrieerfahrener: Eine Sterilisation aus medizinischen Gründen darf nach § 1905 BGB erfolgen, "wenn der Betroffene auf Dauer einwilligungsunfähig bleibt" und "wenn ohne den Eingriff eine Schwangerschaft wahrscheinlich wäre".

Viele Psychiatrieerfahrene werden oft über viele Jahre mit fruchtschädigenden Pharmaka behandelt und sind deshalb ungewollt kinderlos.

So wurde ich zum Beispiel jahrelang mit Carbamazepin behandelt, das zur Spina bifida beim Kind führen kann. Die Therapie führte bei mir mit Behandlungsbeginn zu einer faktischen Sterilität. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Bei meinem derzeitigen Präparat, Risperdal, liegen kaum Erfahrungen zu Schwangerschaften vor, obwohl es breit eingesetzt wird. Das spricht Bände, einerseits für das unethische Vorgehen der Therapeuten bei der Behandlung von Frauen im gebärfähigen Alter, andererseits für das profitorientierte Agieren des Pharmakonzerns, der sich nicht zu einem gründlichem Hinterfragen der Wirkung von Risperdal auf das ungeborene Leben genötigt sah.

Eine Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention schließt dementsprechend Psychopharmakagaben vor Realisierung des Kinderwunsches aus. Deshalb braucht die Stadt ein entsprechendes sozialpsychiatrisches Netz, das Schwangerschaft und Stillzeit ohne Psychopharmaka ermöglicht.

Herzlich
Christine Salzer


From: christine
Sent: Sunday, September 23, 2012 8:35 PM
To: uwe.ostmann@web.de
Subject: 13. Sitzung des Behindertenbeirates

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden - Aktionsplan für Dresden (langfristige Ziele mit Maßnahmen)

Lieber Herr Ostmann,

Information, Aufklärung und Einwilligung sind die Grundlagen für ein gleichberechtigtes Miteinander. Wenn sie im Behandlungsvertrag umgangen werden, ist es schwer, als Patient Recht zu bekommen. Eine Hintertür sie zu umgehen, sind angebliche Einwilligungsunfähigkeit oder, falls die nicht greift, sogenannte Unaufschiebbarkeit.

Gedächtnisprotokolle Psychiatrieerfahrener sind ein wichtiger Schritt zum Verbot der Zwangspsychiatrie und damit zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Dabei ist eine Zwangsmaßnahme alles, womit der Patient im weiteren Sinn nicht einverstanden ist. Dazu zählt, wenn es dem Patienten verboten ist, die Station zu verlassen, oder wenn das Personal durch Zureden psychologischen Druck aufbaut, damit er seine Medikamente nimmt.

Gegenwärtig ist mit Hinweis auf das Heilmittelwerbegesetz der Zugang zur leicht gen Nebenwirkungskatalog zu kippenden Roten Liste beschränkt. Außerhalb des Gesundheitsmarktes wäre das eine undenkbare Bevormundung des Kunden.

Wie hält es die Stadt künftig im Zusammenhang mit der Zwangsmedikation Psychiatriebetroffener mit dem Zugang dieser Patientengruppe zur Roten Liste, zumal der Therapeut hier durch den Gesetzgeber nicht zwingend zur Aufklärung (Seite 4ff, Untertitel 2 Behandlungsvertrag) verpflichtet ist?

Herzlich
Christine Salzer

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