Montag, 16. April 2012

Rene Talbot hat mir geschrieben. Die Patientenverfügung scheint zu funktionieren. "Ja selbstverständlich, denn Ärzte kommen in eine ziemlich gefährliche Lage, strafbare Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu begehen, wenn sie die PatVerfü missachten. Siehe auch: PatVerfü gerichtlich bestätigt: http://www.patverfue.de/handbuch/urteil Sie muss allerdings auch so eingesetzt werden, wie es im PatVerfü-Handbuch und den Websites nachzulesen ist (z.B. sollte man sich ein ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit besorgen, damit die Unterschrift "wasserdicht" wird) Sie ist rechtlich gesehen für Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD sogar in der Schweiz, Frankreich, Schottland Finnland und Estland wirksam, wenn man auch ehrlicherweise daszu sagen muss, http://www.patverfue.de/handbuch/ausland Unserer Erfahrung nach bekommen die Ärzte dann, wenn sie so eine PatVerfü zu sehen bekommen, ganz spitze Finger weil sie die rechtliche Lage ganz genau kennen. Grüßle rene"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen