Mittwoch, 3. Oktober 2012

Langzeit-Studiengebühren in Sachsen - die Kann-Bestimmung für den Gebührenerlass für studierende Eltern ist familienfeindlich. Wenn denen der Erlass unter Umständen nicht gewährt wird, werden sie dadurch schlechtergestellt. Das ist ein falsches Signal aus der geburtenreichsten Stadt Deutschlands. Eltern zu sein darf nicht bestraft werden, vor allem nicht in dieser geburtenschwachen Zeit.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen