Freitag, 21. September 2012

Petra scheint in der Sendung "MDR um Zwölf" vom 30.August 2012 um 11:45 Uhr in dem Beitrag "Querbeet" beim Tomatenpflücken zu sehen zu sein.

Christoph Buhl war scheinbar froh, als ich ihn anrief. Seine Stimme klang ein bisschen wie die von Matthias, Petras Freund. Buhl ist Petras Betreuer. Ich hab ihm gesagt, dass Petra keine Psychopharmaka will, dass die Behandlung gegen ihren Willen erfolgt und dass das neuerdings nicht rechtens sei. Das sei ihm alles bekannt, wechsle aber. Auch die Unterbringung erfolge nicht gegen ihren Willen. Es sei eher so, dass sie andernorts eher in den Maßregelvollzug geraten würde. Andernorts meint die Zwangsbehandlung im Uniklinikum Leipzig, wo sie mehrfach übergriffig geworden sei, so dass die Gefahr bestünde, dass ein Richter tatsächlich den Maßregelvollzug verfüge.

Nachdem Petra mir erzählt hatte, dass ihr bei der Polizei jemand gesagt habe, jemand wie sie gehöre aufgehängt, rief ich Dirk Welzel an, der beim Gericht arbeitet. Ob eine Strafanzeige oder eher eine Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen sei, wollte ich wissen. Eine Strafanzeige ginge schon, sagte er. Aber da stünde Aussage gegen Aussage und sie riskiere im Gegenzug eine Verleumdnungsklage. Außerdem sei der Kontext wichtig. Es gebe schon Häftlinge, die einen reizen. In Erregung fielen schon Worte, die man nicht so meine. Nicht jeder, der IchBringDichUm sage, setze das auch um.

Das kam mir bekannt vor. 1992 hat unser damaliger Nachbar in Gegenwart seines Anwalts und unseres damaligen Hausverwalters angekündigt, Martin zu erschießen, ohne dass sich danach jemand daran erinnern wollte. Das tat weh. Damals hatte ich auch nur versucht Martin zu beruhigen, statt sofort eine Strafanzeige auszulösen. Der Nachbar war eben ein Choleriker. Und das blieb er auch.

Aber bei Strafvollzugsbeamten lege ich einen anderen Maßstab an.


Petra schwärmt von Elbingerode. Man könne dort gut Psychopharmaka ausschleichen.

Dirk glaubte mir nicht, dass auch in den letzten Jahren Zehntausende zwangssterilisiert wurden. Hab ihm den Link zur österreichischen Behindertenbeauftragten gemailt. In Deutschland ist die Lage ähnlich: Eine Sterilisation aus medizinischen Gründen darf nach § 1905 BGB erfolgen, "wenn der Betroffene auf Dauer einwilligungsunfähig bleibt" und "wenn ohne den Eingriff eine Schwangerschaft wahrscheinlich wäre". Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.

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